Gemäß Artikel 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Dieser Text stellt die Grundlage unserer Datenverarbeitung dar. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen (Garantieabwicklung) schließen Sie diesen AVV mit uns ab, da wir im Zuge der Garantieabwicklung in Ihrem Auftrag sensible Daten Ihrer Endkunden (z.B. Fahrgestellnummern, Namen) verarbeiten.
Der Auftragnehmer (GSE-Assistant) verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers (Autohaus). Gegenstand der Verarbeitung ist die administrative Abwicklung von Garantie- und Kulanzanträgen.
Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages zwischen den Parteien.
Art und Zweck der Verarbeitung: Erfassung, Strukturierung, Speicherung und Übermittlung von Daten an die Systeme der jeweiligen Fahrzeughersteller (z.B. Stellantis) zur Prüfung von Garantieansprüchen.
Art der Daten: Fahrzeugidentifikationsnummern (VIN), Kennzeichen, Namen der Endkunden, Adressdaten, Reparatur- und Schadensdaten (z.B. Fotos, Befunde), Rechnungsdaten.
Kategorien betroffener Personen: Kunden des Auftraggebers (Fahrzeugeigentümer).
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
(2) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
(3) Der Auftragnehmer ergreift alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO, um die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten (u.a. Verschlüsselung, Zugangskontrolle).
(4) Der Einsatz von lokaler KI-Software zur Dokumentenanalyse erfolgt ausschließlich auf vom Auftragnehmer kontrollierten Servern in Deutschland ohne Datentransfer an Dritte.
Der Auftragnehmer bedient sich zur Erbringung der Dienstleistung der folgenden Unterauftragnehmer (Subunternehmer):
Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung dieses Unterauftragnehmers zu. Jeder Wechsel wird dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, dessen Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen (Auskunft, Löschung etc.) zu erfüllen.
Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragnehmer sämtliche personenbezogenen Daten, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht (z.B. Aufbewahrungspflichten für Rechnungen).